Tagespflege - Zentrum

Auszug aus dem Eckpunktepapier zur Förderung der Tagespflege als erster Schritt
für eine bessere Versorgung demenzkranker Mitbürgerinnen und Mitbürger

Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.) Stand: 18. Februar 2000

 

Für Demenzkranke, die zu Hause gepflegt werden, und ihre pflegenden Angehörigen sind Tagespflegeeinrichtungen von besonderer Bedeutung. Für den Pflegebedürftigen bedeutet die Tagespflege durch ihre aktivierenden und rehabilitativen Elemente ein Mehr an Lebensqualität. Für die pflegenden Angehörigen bietet die Tagespflege eine dringend notwendige Entlastung.

Beabsichtigt ist:

    Eine gezielte Verbesserung des Leistungsangebotes im Bereich der Tages- und Nachtpflege, einem Leistungsbereich, dem nach Auffassung aller Sachverständigen bei der Betreuung dementer Menschen eine besonders hohe Bedeutung zukommt.

    Pflegebedürftige, bei denen nach Feststellung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung neben dem verrichtungsbezogenen Hilfebedarf nach §§ 14, 15 SGB XI noch ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist, sollen einmal wöchentlich Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen können, ohne dass die dadurch entstehenden Aufwendungen mit den häuslichen Pflegeleistungen verrechnet werden.

Dieser Vorschlag bietet entscheidende Vorteile:

    ·  Die Leistungsverbesserung setzt in einem Leistungsbereich an, der insbesondere unter dem Rehabilitationsaspekt für Demente besonderen Wert hat. Es wird nicht einfach nur ein zusätzlicher Geldbetrag zugesagt, sondern gezielt ein Leistungsangebot gefördert, das in besonderer Weise für die Betreuung Dementer geeignet ist.

    ·  Angehörige - in der Regel Frauen - , die mit hohem physischen und psychischen Einsatz einen Dementen zuhause pflegen, erhalten eine zusätzliche Möglichkeit der dringend notwendigen Entlastung. So wird die häusliche Pflege gestärkt.

    ·  Durch die mit dem Gesetzgebungsverfahren verbundene verstärkte Öffentlichkeitsarbeit wird die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der Tagespflege gelenkt. Dies könnte heute noch zu beobachtende psychologische Hemmnisse bei der Inanspruchnahme der Tagespflege abzubauen helfen und somit einen wünschenswerten Anstoßeffekt zur verstärkten Inanspruchnahme dieses Leistungsangebotes der Pflegeversicherung haben.

Diese Leistungsverbesserung soll durch einen qualitativ vernünftigen Ausbau der Infrastruktur im teilstationären Bereich, inhaltlich noch stärker auf die Bedürfnisse Dementer abgestimmte Angebote in der Tages- und Nachtpflege, verstärkte Rehabilitationsbemühungen in den Einrichtungen begleitet werden.

Die Zahl der Pflegebedürftigen, die ambulant versorgt werden beträgt derzeit rd. 1,27 Mio. Pflegende Familienangehörige sind ab einem bestimmten Umfang der Pflegetätigkeit in die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung einbezogen. Derzeit profitieren von dieser Regelung fast 600.000 Pflegepersonen, davon sind mehr als 90 % Frauen. .
 

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